Die Aussagen des Investors werden durch die E-Mail des Beschwerdeführers vom 9. Juli 2021 bestätigt, worin dieser um ein Darlehen zur Materialbeschaffung ersuchte (vgl. E. 4.2.2.4 hiervor). E-Mails wonach auch Löhne oder Darlehen davon hätten zurückgezahlt werden dürfen, befinden sich - 13 -