4.2.2.10. Am 17. August 2022 fand eine Konfrontationseinvernahme des Beschwerdeführers und des Mitbeschuldigten statt. Der Beschwerdeführer gab an, - 12 - er habe von der H. AG Lohn erhalten, wenn die L. AG kein Geld gehabt habe (act. 4.1.3.3, S. 44).