Die Darlehen hätten der Finanzierung der Werkzeuge für die Kühlkörperabdeckung gedient. Damit hätten Maschinen für die LED-Bestückung von Platinen sowie weitere Maschinen zur Herstellung neuer Produkte sowie Vormaterial erworben werden sollen (act. 5.52.5, S. 7 ff.). Dies bestätigte der Investor auch anlässlich seiner Einvernahme als Zeuge durch die Kantonale Staatsanwaltschaft am 17. Februar 2022 und hielt fest, wie relevant die Verwendung für ihn gewesen sei. Als Lohn seien seine Investitionen nicht gedacht gewesen, sondern zum Aufbau eines Materiallagers. Er habe keine Sicherheiten für seine Darlehen verlangt (act. 4.2.11, S. 6).