4.2.2.8. Der Investor D. hielt im Fragebogen vom 25. Dezember 2021 zuhanden der Kantonalen Staatsanwaltschaft fest, er habe im Zeitraum vom 23. März bis 5. November 2021 EUR 880.000.00 als Darlehen an die H. AG. überwiesen. Die Gelder seien zwecks Investitionen für Werkzeuge und Vormaterial für die LED-Leuchte (Salat-, Tomaten-, Cannabisleuchten) geleistet worden. Sie hätten nicht für Löhne, Boni, Rückzahlungen von Darlehen, Gewährungen von Darlehen, Mietzinszahlungen für Geschäftslokale und Leasingzahlungen für Geschäftsfahrzeuge verwendet werden dürfen. Die Darlehen hätten der Finanzierung der Werkzeuge für die Kühlkörperabdeckung gedient.