können. Er habe bloss administrative Aufgaben (z.B. Mehrwertsteuerabrechnungen) im Auftrag des Mitbeschuldigten erledigt. Er wisse nicht, warum er nicht im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen gewesen sei. Die COVID-19-Kredite habe er beantragt. Die Ehefrau des Mitbeschuldigten sei bloss als Verwaltungsrätin eingetragen worden, damit man in Taiwan Chipkomponenten habe einkaufen können. Dies habe über die K. AG nicht geklappt, weil er und der Mitbeschuldigte im Handelsregister eingetragen gewesen seien, daher sei die H. AG gegründet worden. Die Ehefrau des Mitbeschuldigten habe für diese Gesellschaft nur Übersetzungen erledigt.