3.2.1, Kontoauszug der H. AG bei der N. Bank vom 25. Juli 2022). Sobald sich die Darlehen des Investors auf dem Konto der Gesellschaft befanden, erfolgten u.a. Zahlungen an den Beschwerdeführer, den Mitbeschuldigten und dessen Ehefrau bis der Saldo nahezu bei 0 stand, anschliessend wurde um neue Darlehen ersucht (act. 5.40, S. 51 ff.). 4.2.2.7. Anlässlich seiner Einvernahme durch die Kantonale Staatsanwaltschaft am 22. Dezember 2021 führte der Beschwerdeführer aus, er habe keine Rolle bei der H. AG ausgeübt. Es habe nichts gegeben, was er hätte machen - 11 -