der N. Bank überwies (act. 5.52.5, S. 51 f.). Am 30. September 2021 räumte er ihr ein solches in Höhe von EUR 170'000.00 ein. Die Überweisung fand am 7. Oktober 2021 statt (act. 5.52.5, S. 53 f.). Zudem gewährte der Investor der H. AG am 26. Oktober 2021 ein Darlehen von EUR 430'000.00 und überwies es ihr am 5. November 2021 (act. 5.52.5, S. 55 f.). Die Darlehensverträge wurden jeweils vom Beschwerdeführer und dem Mitbeschuldigten unterzeichnet (act. 5.52.5, S. 51, 53, 55). Der Beschwerdeführer bat den Investor per E-Mail um Darlehen (act. 5.52.5, S. 64, 68 f., 81, 83, 85, 87 f., 90 ff., 95 f., 98, 103, 107).