Er wolle dem Mitbeschuldigten unmissverständlich sagen, dass er teilen solle. Der Mitbeschuldigte entgegnete darauf, sie könnten sicher teilen, er habe die Vollmacht der N. Bank und solle sich holen, was er brauche (act. 4.1.3, Konfrontationseinvernahme vom 17. August 2022, Beilage act. 5.57.1 1966 ff.). 4.2.2.3. Den Darlehensverträgen zwischen der H. AG und dem Investor D. lässt sich entnehmen, dass dieser der H. AG am 22. März 2021 ein Darlehen in Höhe von EUR 280'000.00 gewährte und am 23. März auf deren Konto bei - 10 -