4.2.2.2. Aus dem Whatsappverlauf zwischen dem Beschwerdeführer und dem Mitbeschuldigten C. vom 25. Januar 2021 geht hervor, dass der Beschwerdeführer ihn fragte, ob er teilen könne oder dies nicht wolle. Dieser entgegnete, was das solle. Der Beschwerdeführer führte aus, dass er es nicht möge, wenn er ihn für blöd verkaufe, ob er glaube, dass er seit Jahren mit dem Beschwerdeführer 50/50 teile. Der Mitbeschuldigte zahle zuerst alles, was für ihn bezahlt werden müsse, dann was dieser denke, was richtig sei und dann frage er erst den Beschwerdeführer, ob sie sich "10 Mille" geben sollten. Er wolle dem Mitbeschuldigten unmissverständlich sagen, dass er teilen solle.