Die Sperren seien unverhältnismässig. Durch ihre Aufrechterhaltung werde der Beschwerdeführer in kürzester Zeit zum Sozialfall. Hätte er tatsächlich Fr. 4 Mio. widerrechtlich erworben, so sei die Sperrung des Privatkontos mit einem Guthaben von Fr. 48'125.00 unverhältnismässig. Selbiges gelte -6-