Hinsichtlich des Mieterkautionssparkonto bei der E. AG sei darauf hinzuweisen, dass dem Beschwerdeführer vorgeworfen werde, im Zeitraum 2009-2021 in Verletzung seiner Pflichten als Verwaltungsrat sowie als faktischer Geschäftsführer der K. AG, L. AG, H. AG und M. AG unter verschiedenen Titeln (Lohn, Darlehen) ca. Fr. 4 Mio. von den Unternehmen bzw. Investorengeldern für sich privat bezogen zu haben. Die Lohnbezüge seien angesichts der finanziellen Verhältnisse der Unternehmen nicht verhältnismässig bzw. marktkonform gewesen.