Am 8. November 2021 seien Fr. 59'920.80, am 10. November 2021 Fr. 59'920.80, am 16. November 2021 Fr. 9'600.00 sowie am 23. November 2021 Fr. 7'000.00 auf das Bankkonto des Beschwerdeführers bei der F. Genossenschaft überwiesen worden. Auf diesem Bankkonto seien im Zeitraum 8. November bis 7. Dezember 2021 keine anderen Zahlungseingänge über Fr. 100.00 ersichtlich, jedoch erhebliche Belastungen (u.a. Überweisungen von total Fr. 40'000.00 an die Ehefrau des Beschwerdeführers sowie Barbezüge über Fr. 8'000.00), weshalb der Saldo per 7. Dezember 2021 Fr. 48'125.06 betragen habe.