1.2. Mit Verfügung vom 22. Februar 2022 hob die Kantonale Staatsanwaltschaft die Kontosperre betreffend das Privatkonto bei der F. Genossenschaft auf Antrag des Beschwerdeführers vom 21. Februar 2022 für die Ausführung diverser Zahlungen auf. Am 1. März 2022 verfügte sie erneut eine teilweise Aufhebung der Kontosperre für unterschiedliche Zahlungen. Weiter wurde die Kontosperrung insofern eingeschränkt als dem Beschwerdeführer ab dem 1. März 2022 pro Monat ein Betrag von Fr. 1'000.00 zur freien Verfügung überlassen wurde.