Für die Vorbesprechung mit A. und die Teilnahme an der Beschwerdeverhandlung vom 12. Januar 2023 wird in der Kostennote ein (geschätzter) Aufwand von vier Stunden ausgewiesen. Die Beschwerdeverhandlung dauerte rund zwei Stunden, wobei für die Vorbesprechung mit dem Klienten ein Aufwand von einer Stunde als angemessen erscheint, womit dem amtlichen Verteidiger ein Aufwand von 21 ½ Stunden à Fr. 200.00 (folglich Fr. 4'300.00) zu entschädigen ist. Zuzüglich den geltend gemachten Auslagen in der Höhe von Fr. 94.20 sowie 7.7% MwSt. resultiert eine Entschädigung von Fr. 4'732.55. Die Beschwerdekammer entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.