4.6.3.4. Anlässlich der Verhandlung vor der Beschwerdekammer in Strafsachen vom 12. Januar 2023 wurde A. eingehend befragt, wobei er angab, dass er weiterhin mit der C. in Kontakt stehe und auch bereit sei, die Gespräche mit Frau I. weiterzuführen. Dies sei auch von Seiten der C. möglich (Protokoll Beschwerdeverhandlung, S. 3). Er besuche weiterhin seine Therapiestunden, auch wenn er der Meinung sei, dass es nach 23 Jahren Therapie "dann auch mal gut sei" (Protokoll Beschwerdeverhandlung, S. 6). - 22 -