4.4.4. Die gutachterlichen Einschätzungen werden schliesslich durch das Wohlverhalten von A. seit dem Ende der stationären Massnahme gestützt. A. kann – entsprechend den gutachterlichen Empfehlungen – weiterhin die (Aussen-)Wohngruppe sowie die weiteren Dienstleistungen der C. in Anspruch nehmen (vgl. Eingabe von A. vom 19. Oktober 2022; Verlaufsbericht der C. vom 8. Dezember 2022, S. 2). Diesbezüglich hält der Verlaufsbericht der C. vom 8. Dezember 2022 fest, dass A. weiterhin in der Bezugspersonenarbeit begleitet werde. Er habe alternierend mit seiner Psychologin und seiner Bezugsperson wöchentliche Gespräche.