Im Ergebnis sind der Beurteilung der KoFako vom 23. März 2022 keine Tatsachen oder Indizien zu entnehmen, welche die Überzeugungskraft des Gutachtens in Frage stellen würden, zumal auch der weitere Verlauf seit Erstellung des Gutachtens im Februar 2022 als durchwegs positiv zu bezeichnen ist (vgl. E. 4.4.4. hiernach). Mit der Vorinstanz ist auf das Gutachten abzustellen, welches in jeder Hinsicht nachvollziehbar erscheint. Ein Grund, das Gutachten in Zweifel zu ziehen, ist nicht ersichtlich.