GA act. 326; Protokoll Beschwerdeverhandlung, S. 7) und er sich auch nach der (vorläufigen) Beendigung einer vorangegangenen Beziehung Mitte Mai 2021 vorbildlich verhalten hatte, wobei die Ex-Partnerin angab, sich nie von A. bedrängt gefühlt zu haben (act. 05 272). Wenn die KoFako in ihrer Beurteilung vom 23. März 2022 feststellte, dass A. bezüglich seiner (vergangenen) Liebesbeziehung in "eine Spirale von Misstrauen und Eifersucht zu driften drohte" (act. 08 168) und in alte Muster i.S. von Eifersucht und Misstrauen verfallen sei (act.