Dass A. noch das Gefühl entwickelt habe, man neide ihm seine Liebschaft, müsse dagegen als Ausläufer seiner bekannten parano- isch-sensitiven Anteilen gesehen werden. Nach einer Abwägung dieser – auch ungünstigen – Faktoren kommt der Gutachter zum Schluss, dass man diesen Vorgang ebenfalls als Beleg für die Nachreifung sehen könne, da - 15 -