Mit den von der KoFako in ihrer Beurteilung vom 23. März 2022 genannten (und ihrer Ansicht nach noch immer bestehenden) Risikofaktoren setzte sich der Gutachter kritisch auseinander, wobei er insbesondere auch die für A. ungünstigen Merkmale miteinbezog und eine schlüssige Gesamtwürdigung vornahm (vgl. auch E. 4.4.2. hiervor). Bezüglich des Risikofaktors der Persönlichkeitsstörung stellte der Gutachter fest, dass im Zuge eines langjährigen und weitgehend pannenfreien Massnahmenvollzugs eine deutliche Nachreifung und Normalisierung stattgefunden habe, so dass die ursprüngliche Persönlichkeitsstörung heute als recht gut kompensiert gel-