entin konkret und sehr deutlich wieder gezeigt habe (act. 08 172). Die KoFako stützte sich in ihrer Beurteilung primär auf einzelne Zwischenfälle (A. werde als aufmüpfig beschrieben, stelle Regeln der Institution in Frage oder mache diese lächerlich, habe eine Liebesbeziehung lange geheim zu halten versucht und auch nach der Konfrontation geleugnet, er zeige schnell gekränktes Verhalten [act. 08 167]) und auf das Verhalten von A. im Zusammenhang mit seinen Liebesbeziehungen.