07 387 f.). Nebst einer umfassenden Berücksichtigung der wesentlichen Fakten und Unterlagen legt der Gutachter die diagnostischen Überlegungen, - 14 - die Legalprognose sowie die Beurteilung der Therapiemöglichkeiten im Gutachten schliesslich nachvollziehbar dar, womit als Zwischenergebnis zu konstatieren ist, dass das Gutachten vom 2. Februar 2022 sämtlichen an ein Gutachten gestellten Anforderungen entspricht und somit grundsätzlich darauf abgestellt werden kann (vgl. E. 3.3. hiervor), woran auch die (teils widersprüchliche) Beurteilung der KoFako vom 23. März 2022 nichts zu ändern vermag (vgl. E. 4.4.3. hiernach).