4.4.2. Über A. liegen insgesamt acht psychiatrische Gutachten vor, wobei das erste Gutachten vom 16. April 1998 stammt (act. 07 001 ff.). Die damaligen Gutachterinnen Dr. med. E. und Med. pract. F. diagnostizierten bei A. eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit dissozialen und unreifen Zügen (ICD-10 F61.0) sowie einen schädlichen Gebrauch von Alkohol und Cannabis (ICD-10 F10.1 und F12.1).