Eine legalprognostische relevante Veränderung der kriminogenen Persönlichkeitsstruktur könne aus Sicht der KoFako nicht festgestellt werden. Das Verhalten von A. sei hochgradig deliktrelevant und es müsse intensiv am individuellen Risikomanagement gearbeitet werden. Eine therapeutische Bearbeitung sei weiterhin angezeigt (act. 08 171). Die tatzeitnahen Risikofaktoren würden therapeutisch bearbeitet und hätten sich abgeschwächt. Sie würden aber auch heute noch vorkommen und hätten sich angesichts der aufgetretenen Konflikte in der Beziehung zu einer - 13 -