Nach Ansicht der KoFako bilde das Erkennen von Risikosituationen und das frühe Einfordern von Hilfe einen zwingenden Teil des geforderten Risikomanagements, wobei eine weitere intensive Thematisierung und ein entsprechendes "Eintrainieren" unbedingt angezeigt sei (act. 08 169). A. sei hinsichtlich seiner Kontrollfähigkeiten im Umgang mit negativen Gefühlen wie Kränkung, Enttäuschung etc. nach wie vor auf ein unterstützendes und kontrollierendes Setting angewiesen. Eine legalprognostische relevante Veränderung der kriminogenen Persönlichkeitsstruktur könne aus Sicht der KoFako nicht festgestellt werden.