Eine Liebesbeziehung zu einer Mitklientin habe er lange geheim zu halten versucht und auch nach Konfrontation zunächst hartnäckig geleugnet. Zudem werde weiterhin ein gesteigertes Kränkungserleben beschrieben (act. 08 167). Vor dem Hintergrund der neu eingegangenen Partnerschaft von A. solle weiter an einer Vertiefung der Störungseinsicht sowie am Deliktsmechanismus in Bezug auf die Sexualdelikte gearbeitet werden. Die KoFako empfehle, die Beziehungsgestaltung zu beobachten und in die therapeutische Behandlung zu integrieren und die neue Partnerin soweit möglich miteinzubeziehen (act.