4.3.2. Die KoFako führte in ihrer Beurteilung vom 23. März 2022 aus, dass die im Gutachten gemachten Diagnosen nachvollziehbar seien. Die im Gutachten beschriebenen Nachreifungsprozesse seien durch die Unterlagen jedoch nicht belegt. A. habe sich längere Zeit weitgehend unauffällig präsentiert, wobei aber eine nachhaltige Änderung der Grundhaltung nicht erkennbar sei. Im gelockerten Setting der C. werde er unter anderem als aufmüpfig beschrieben, wobei er auch die Regeln der Institution in Frage stelle oder diese lächerlich mache. Eine Liebesbeziehung zu einer Mitklientin habe er lange geheim zu halten versucht und auch nach Konfrontation zunächst hartnäckig geleugnet.