ren von A. würde ein kontrolliertes Wohnen wie auch eine gesicherte Arbeitsstelle bieten (act. 07 399). Wichtig sei, dass A. in den Genuss einer Wohnbegleitung käme, damit allfällige Schwierigkeiten bei der selbstständigen Lebensführung rechtzeitig bemerkt und korrigiert werden könnten. Ebenso sei eine einstweilige Weiterführung der Therapie, ebenso der sozialpädagogischen Unterstützung, sehr empfehlenswert. Angesichts der erfreulichen Offenheit könnten genügend engmaschige Kontakttermine dafür sorgen, dass Risikoentwicklungen schon im Frühstadium erkannt und somit rechtzeitige Interventionen ermöglicht würden (act.