Angesichts dieses weitgehend pannenfreien Verlaufs bestehe aus forensisch-psychi- atrischer Sicht keine Notwendigkeit, die stationäre Massnahme weiter zu verlängern, umso weniger, als die relevanten Schutzmechanismen (Betreuung) auch bei eigenständiger Wohnsituation nicht abrupt wegfallen würden. Eine gute Voraussetzung für ein reibungsloses Weiterfunktionie- - 12 -