Trotzdem könne festgestellt werden, dass seine Persönlichkeitsstruktur mit ihren früher grobpathologischen Abweichungen in deutlich abgemilderter Form in Erscheinung trete, mithin nachgereift und deutlich besser sozialisiert sei, als dies in den Anfängen der Massnahme der Fall gewesen sei (act. 07 394). Der allgemeine Vollzugsverlauf könne als Erfolg verbucht werden, zumal A. weiterhin ein angepasstes und gruppentaugliches Verhalten ohne Rückfallsdelinquenz zeige, obwohl der Rahmen sich markant geöffnet habe und gänzlich neue Bezugspersonen in Erscheinung getreten seien (act.