Bei der Untersuchung habe A. keine Symptomatik einer irgendwie gearteten Achse-I-Störung gezeigt. Bei A. bestünden bis zum heutigen Tag normabweichende Persönlichkeitszüge, welche ursprünglich zur Diagnose einer kombinierten Persönlichkeitsstörung geführt hätten. Im Laufe der langjährigen Massnahme sei das Ausmass resp. die Auffälligkeit der akzentuierten Wesenszüge kontinuierlich geringer geworden, so dass sich A. bei ausgeglichener Verfassung als weitgehend unauffällig präsentiert habe.