Es sei weiter festzustellen, dass die Nachreifung und Nachsozialisation, welche bereits im Gutachten vom 22. Oktober 2020 positiv vermerkt worden seien, in der Zwischenzeit trotz Rahmenerweiterung weiterhin erfreulich verlaufen seien. Das ADHS, welches bis anhin als Risikofaktor gegolten habe, habe sich bis dato bis zur Unkenntlichkeit zurückgebildet und der Substanzmissbrauch sei aus dem Leben von A. verschwunden (act. 07 390). Bei der Untersuchung habe A. keine Symptomatik einer irgendwie gearteten Achse-I-Störung gezeigt.