Die problematischen Verhaltenstendenzen seien heute so weit ins Persönlichkeitsgefüge integriert, dass A. eine betreute, aber offene Lebenssituation mit erhöhter Eigenverantwortung ohne wesentliche Komplikationen seit mehr als einem Jahr meistern könne, wobei aber auch zu berücksichtigen sei, dass A. zurzeit noch von einem gewissen "Schonklima" profitiere (act. 07 385). Es sei weiter festzustellen, dass die Nachreifung und Nachsozialisation, welche bereits im Gutachten vom 22. Oktober 2020 positiv vermerkt worden seien, in der Zwischenzeit trotz Rahmenerweiterung weiterhin erfreulich verlaufen seien.