4.3. 4.3.1. Das Gutachten kam zum Schluss, dass im Zuge eines langjährigen und weitgehend pannenfreien Massnahmenvollzugs eine deutliche Nachreifung und Normalisierung bei A. stattgefunden habe, sodass eine ursprüngliche Persönlichkeitsstörung heute als recht gut kompensiert gelten könne. - 11 -