63 StGB werde diesem zentralen Anliegen in keiner Weise gerecht. Schliesslich gehe es vorliegend um eine Legalprognose betreffend schwerster Katalogstraftaten. Solche schweren Delikte gelte es zu verhindern, indem die Vollzugsbehörde im Rahmen des Stufenvollzugs sorgfältig Schritt für Schritt vorgehe und einen grossen Schritt wie die Gewährung der bedingten Entlassung eben erst dann (und unter Anordnung der nötigen Auflagen und Weisungen) unternehme, wenn guten Gewissens auch sogenannte moderate Rückfallrisiken hinsichtlich derart grausamer Verbrechen gebannt werden könnten.