Diese sei zum Schluss gekommen, dass eine bedingte Entlassung als verfrüht erachtet werde und man die Verlängerung der stationären Massnahme um mindestens zwei Jahre empfehle. Wie das Amt für Justizvollzug in seiner Stellungnahme vom 15. September 2022 zutreffend ausführe, könne es nicht sein, dass das Gericht die fundierte Überlegung der KoFako einfach ausser Acht lasse bzw. diese leichtfertig vom Tisch wische. Auch wenn die KoFako nur Empfehlungen aussprechen könne, seien diese sehr ernst zu nehmen und es bedürfe sehr guter Gründe, von diesen abzuweichen.