3.4. Das Bezirksgericht Brugg verzichtete mit Eingabe vom 21. September 2022 unter Hinweis auf die Begründung des angefochtenen Beschlusses auf die Einreichung einer Stellungnahme. 3.5. A. beantragte mit Stellungnahme vom 28. September 2022 die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.6. Am 11. Oktober 2022 reichte die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach eine Stellungnahme ein. -5- 3.7. Mit Datum vom 19. Oktober 2022 reichte A. eine weitere Stellungnahme ein. 3.8. Am 8. Dezember 2022 erstattete die C. einen Verlaufsbericht.