2.4. Mit Beschluss vom 6. September 2022 wies das Bezirksgericht Brugg den Antrag der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach auf Verlängerung der stationären Massnahme ab und ordnete stattdessen für die Dauer von einstweilen zwei Jahren eine ambulante therapeutische Massnahme an. Im Weiteren beschloss es die Entlassung von A. aus der Sicherheitshaft.