2.2. Auf Antrag des Verfahrensleiters des Bezirksgerichts Brugg vom 8. Juli 2022 ordnete das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau mit Verfügung vom 15. Juli 2022 über A. Sicherheitshaft bis am 6. September 2022 an. 2.3. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 6. September 2022 vor dem Bezirksgericht Brugg wurde A. befragt. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hielt an ihren am 13. Juni 2022 gestellten Anträgen fest. A. beantragte die Abweisung des Antrags der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach auf Verlängerung der stationären Massnahme unter Kostenfolgen, wobei dem amtlichen Verteidiger ein angemessenes Honorar zuzusprechen sei.