Mit Beschluss vom 9. Juni 2020 verlängerte das Bezirksgericht Brugg die stationäre Massnahme bis am 26. Mai 2021 und wies den Antrag der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach auf Anordnung der Verwahrung ab. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Brugg vom 6. Juli 2021 wurde die stationäre Massnahme um 14 Monate verlängert. 2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach stellte dem Bezirksgericht Brugg am 13. Juni 2022 folgende Anträge: