1. 1.1. Das Bezirksgericht Brugg verurteilte A. mit Urteil vom 16. Oktober 2001 wegen versuchten Mordes, mehrfachen (teils versuchten) Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, Freiheitsberaubung, mehrfachen Hausfriedensbruchs, sexueller Handlung mit Kindern, sexueller Nötigung, versuchter Vergewaltigung und mehrfachen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz zu einer Zuchthausstrafe von 14 Jahren, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 90 Tagen und des vorzeitigen Strafvollzugs von 523 Tagen. Das Bezirksgericht Brugg ordnete zudem eine vollzugsbegleitende ambulante Psychotherapie sowie die Verwahrung an.