Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau erachtete diese Ausführungen als glaubhaft, wobei es sich während der rund einstündigen Verhandlung, an welcher die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten nicht zugegen war, einen persönlichen Eindruck vom Beschwerdegegner verschaffen konnte. Weiter muss dem Beschwerdegegner klar sein, dass ein Verstoss gegen die Ersatzmassnahmen seine umgehende Rückversetzung in die Untersuchungshaft zur Folge haben kann. Sodann gilt es zu berücksichtigen, dass der Beschwerdegegner im Falle seines - 20 -