Der (in casu schwerwiegendste) Vorfall vom 6. Juli 2022 liegt bereits über zwei Monate zurück, wobei weitere Vorwürfe in diesem Ausmass nicht geltend gemacht werden. Wie die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zudem selber vorbringt, erfolgen die Todesdrohungen bereits über Jahre, womit der Anschein entsteht, dass sie für den Beschwerdegegner ein (fragwürdiges) Mittel darstellten, um Aufmerksamkeit zu erlangen und seinen Unmut kundzutun, er aber nicht tatsächlich beabsichtigt, die in der konkreten Situation ausgestossenen Todesdrohungen in die Tat umzusetzen.