Drittgefährdung des Beschwerdegegners verneinten (vgl. Polizeibericht Häusliche Gewalt vom 3. September 2022, S. 4; Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 4. September 2022, S. 2). Der (in casu schwerwiegendste) Vorfall vom 6. Juli 2022 liegt bereits über zwei Monate zurück, wobei weitere Vorwürfe in diesem Ausmass nicht geltend gemacht werden.