8.2.2. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten bringt mit Beschwerde vor, dass über Jahre hinweg zahlreiche Todesdrohungen erfolgt seien. Dies sei in den Kontext zu setzen, dass der Beschwerdegegner versucht haben soll, E. zu erwürgen. Ferner habe er sie mit einem Messer verfolgt und versucht, sie zu "stechen". Der Beschwerdegegner habe seit Frühling 2022 wiederholt gesagt, dass er die Familie und sich selber umbringen werde. Es müsse daher mit einer weiteren Eskalation gerechnet werden. Die Gefährlichkeit des Beschwerdegegners lasse sich derzeit nicht abschätzen, womit ein Gefährlichkeitsgutachten geboten sei.