7.2.2. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten bringt mit Beschwerde im Wesentlichen vor, dass es vorliegend um schwere Delinquenz mit einer äusserst hohen Sicherheitsrelevanz gehe. Es sei von einem akut drohenden Schwerverbrechen auszugehen. Es gehe zudem auch im Übrigen um schwerwiegende Vergehen – namentlich die zahlreichen gewalttätigen Misshandlungen und Drohungen gegenüber der Familie. Aufgrund der bisherigen Einvernahmen ergebe sich, dass die gewalttätigen Übergriffe bereits seit zahlreichen Jahren stattgefunden hätten. Angesichts der psychischen Verfassung des Beschwerdegegners bedürfe es weiterer medizinischer Abklärungen.