2.2.). Weitere Personalbeweise, welche nach einer Freilassung des Beschwerdegegners möglicherweise nicht mehr kollusionsfrei erhoben werden könnten, sind die Aussagen der beiden Töchter G. und J.. Da J. offenbar ebenfalls beobachtete, wie der Beschwerdegegner E. gewürgt haben soll, handelt es sich bei ihr (im Hinblick auf das schwerste Delikt) um eine wichtige Zeugin. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten hat sodann auch im Haftantrag vom 5. September 2022 (vgl. Ziff. 2.2) und in ihrer Beschwerde vom 6. September 2022 (vgl. Ziff. 2) ausdrücklich angekündigt, diese Personen noch einvernehmen zu wollen.