6.2.2. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten bringt mit Beschwerde im Wesentlichen vor, dass im Falle einer Freilassung des Beschwerdegegners damit zu rechnen sei, dass es ungeachtet der angeordneten Ersatzmassnahmen zur Kontaktaufnahme durch den Beschwerdegegner kommen würde. Es sei angesichts der Dauer der Übergriffe und des bisherigen Verhaltens davon auszugehen, dass sobald der Beschwerdegegner in Freiheit sei, die Aussagen der Familie nicht mehr kollusionsfrei erhoben werden könnten.