E. sei ganz still gewesen, die Augen seien geöffnet gewesen und sie habe einen leeren Blick gehabt. Sie habe grosse Angst gehabt, dass E. sterbe. F. sei dann dem Beschwerdegegner auf den Rücken gesprungen, wobei beide zu Boden gefallen seien. Als sich der Griff des Beschwerdegegners am Hals von E. gelöst habe, habe diese nach Luft gerungen, geröchelt und schwer geatmet. Sie habe keinen Ton gesagt. Sie sei richtig "blemblem" gewesen, also wie weggetreten (vgl. Einvernahme vom 3. September 2022, Frage 29).