Anlässlich der Einvernahme vom 8. September 2022 gab sie ergänzend zu Protokoll, dass der Beschwerdegegner am Hals sehr stark auf die Luftröhre gedrückt habe, wobei sie nicht habe atmen können und grosse Angst gehabt habe (Frage 38). F. gab anlässlich ihrer Einvernahme an, dass der Beschwerdegegner E. mit beiden Händen fest am Hals unterhalb des Unterkiefers gepackt habe. Er habe sie am Hals mit dem Kopf gegen die Wand gedrückt. Er habe richtig fest zugedrückt. Die Fingerknöchel seien während dem Zudrücken ganz weiss gewesen und E. habe danach am Hals rote Abdrücke der Finger gehabt. E. sei ganz still gewesen, die Augen seien geöffnet gewesen und sie habe einen leeren Blick gehabt.